Picknick Konzerte

FAQs – Leipzig

Die wichtigsten Punkte Zusammengefasst:

1. Tagesaktueller Corona-NEGATIV-Test für alle Gäste (Geimpfte und Genesene ausgeschlossen) verpflichtend
2. Aktivierung des Tickets durch Kontaktdatenerfassung über QR-Code auf Ticket ZWINGEND nötig
3. Medizinischer Mund-Nasen-Schutz bei Ankunft, Einlass und bei Verlassen der Decke verpflichtend
4. Pro Gast sind maximal 1,5 qm Decke zulässig
5. max. 10 Personen pro Gruppe, die ohne Abstand zusammen kommen können
6. 1,50 m Abstand zwischen den Gruppen
7. Getränke: max. 2 Liter/ Person & nicht mehr als 15%vol
8. Rucksäcke/ Taschen: max. 30 Liter (50 x 30 x 25)
9. Ausschließlich Tafelmesser erlaubt – keine Brotmesser o.ä.
10. Keine Sonnenschirme, Klappstühle, Grills, Pavillons etc. erlaubt

INFO für die Picknick Konzerte in LEIPZIG vom 14.07. – 29.07.

Die aktuell gültige Sächsische Corona-Schutz-Verordnung sieht unter §7 Abs. 1-3 eine Testpflicht vor! Dementsprechend wird es bei den Picknick Konzerten, die im Zeitraum 14.07.- 29.07. in Leipzig stattfinden EINE TESTPFLICHT (bzw. eine offizielle Bescheinigung für Geimpfte und Genesene) als Zugangsvoraussetzung geben. Diese gilt für alle Gäste ab 6 Jahren.

Diese Tests können in allen offiziellen Testcentern durchgeführt werden. Tests, die unter offizieller Aufsicht durchgeführt und von Dritten beglaubigt werden sind erlaubt (z.B. regelmäßig durchgeführte Tests durch den Arbeitgeber).

Wir sind weiterhin verpflichtet eine KONTAKTNACHVERFOLGUNG sicherzustellen. Hierfür erheben wir die Kontaktdaten aller Besucher im Einklang mit den geltenden Vorschriften. Bitte denkt daher unbedingt daran, EURE KONTAKTDATEN ÜBER DEN QR-CODE im Kasten AUF DEM TICKET zu erfassen. Dies ist eine zwingende Zugangsvoraussetzung! Wir können euch noch nicht seriös sagen, welche Regeln in den anderen Städten gelten werden, weil die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen noch nicht getroffen bzw. veröffentlicht wurden. Bitte habt hier noch ein wenig Geduld.

Bezüglich weiterer Fragen bitten wir euch UNBEDINGT DIE FOLGENDEN FAQs ZU LESEN
Dort findet ihr ganz sicher Antworten auf eure Fragen!

Wir können euch noch nicht seriös sagen, welche Regeln in den anderen Städten gelten werden, weil die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen noch nicht getroffen bzw. veröffentlicht wurden. Bitte habt hier noch ein wenig Geduld.

Vielen Dank!
Eure Landstreicher 

Wie funktioniert die Kontaktdatenerfassung?

Über den QR-Code auf deinem Ticket. Dieser muss zwingend vor dem Konzert mit deinem Handy gescannt und die Daten von dir ausgefüllt werden, sonst kann leider kein Einlass gewährt werden.

Brauche ich einen negativen Coronatest?

Ja, es sei denn du bist vollständig geimpft oder genesen, was mit einer offiziellen Bescheinigung nachgewiesen werden muss. Der Test kann in allen offiziellen Testzentren gemacht werden. Du benötigst einen offiziellen Nachweis über das negative Testergebnis. Die Testpflicht gilt ab 6 Jahren.

Ist ein Testnachweis von meinem Arbeitgeber gültig?

Ja. Tests, die unter offizieller Aufsicht durchgeführt und von Dritten beglaubigt werden sind erlaubt.

Gibt es vor Ort auch ein Testzentrum?

Ja, die Malteser werden vor Ort eine mobile Teststation zur Verfügung stellen. Bitte beachte, dass es hier zu längeren Wartezeiten kommen kann. Wir empfehlen mit genügend Zeit im Voraus ein Testzentrum in deiner näheren Umgebung aufzusuchen.


TICKETS UND MÖGLICHE VERSCHIEBUNG AUFGRUND VON COVID-19

Wo kann ich meine Tickets kaufen?

Bitte kauft keine Tickets bei Drittanbietern (z. B. eBay/eBay Kleinanzeigen, Ticketbande, Viagogo, über Facebook etc.), da wir nicht für deren Echtheit garantieren können und der Einlass damit unter Umständen nicht gestattet wird. Tickets können ausschließlich online auf unserer Website bzw. bei Krasser Stoff erworben werden.

Zählt ein Ticket pro Person oder pro Decke?

Ein Ticket zählt für eine Person, alle Besucher*Innen benötigen daher ein eigenes Ticket.

Mögliche Konzertverschiebung & -Absage durch das Corona-Virus

Um einer dynamische Ausbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken, haben die Bundesländer verschiedene Auflagen für Veranstaltungen ausgesprochen, denen wir selbstverständlich Folge leisten werden. Die Gesundheit und Sicherheit aller Gäste, Künstler*innen und Mitarbeiter*innen haben höchste Priorität!

Wo finde ich Informationen zu eventuellen Konzertverschiebungen?

Über unsere Kanäle (Facebook, Instagram, Website, etc.) informieren wir euch so schnell wie möglich über alle betroffenen Konzerte. Bitte beachtet hierbei, dass es aufgrund der aktuellen Lage auch zu kurzfristigen Änderungen kommen kann. Du solltest dich grundsätzlich vor jedem Konzert noch einmal informieren, ob es wie geplant stattfindet oder es vielleicht verlegt oder sogar abgesagt werden musste.

Im Fall einer Konzertverschiebung – Was passiert mit meinen Tickets?

Es kann immer mal passieren, dass eine Show wegen Krankheiten oder anderen Einflüssen nicht stattfinden kann oder verschoben werden muss.

• Generell behalten alle bereits gekauften Tickets für einen etwaigen Ersatztermin ihre Gültigkeit.
• Sollte die Show in eine andere Location verlegt werden, behalten bereits gekaufte Tickets auch für den neuen Veranstaltungsort ihre Gültigkeit.
• Sollte es dir nicht möglich sein an dem etwaigen Ersatztermin teilzunehmen, wende dich bitte an den jeweiligen Ticketanbieter bzw. die Vorverkaufsstelle bei der das Ticket gekauft wurde.

Im Fall einer Konzertabsage – Was passiert mit meinen Tickets?

Wendet euch im Falle einer Absage eines Konzerts bitte an unseren Ticketingpartner Krasser Stoff.

Falls das Konzert wie geplant stattfindet, kann ich meine Tickets trotzdem zurückgeben?

Nein, denn beim Kauf von Eintrittskarten liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Das bedeutet, dass ein Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist. Das Kündigungsrecht gem. § 649 BGB ist ausgeschlossen. Sollte keine offizielle Absage oder Verschiebung der Veranstaltung vorliegen, können Tickets für das Konzert nicht erstattet werden.

Keine Reisekostenerstattung!

Bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung, erstatten wir weder Fahrt- noch Unterbringungskosten. Wir bitten darum, sich auf unseren Kanälen vor Reiseantritt zu informieren, ob die Veranstaltung wie geplant stattfindet.


HYGIENE UND ALLGEMEINES

Die Sicherheit und Gesundheit der Besucher*innen, Mitarbeiter*innen und Künstler*innen besitzt für uns die oberste Priorität. Bitte beachtet, dass sich die Bestimmungen aufgrund der dynamischen Lage bis zum jeweiligen Event u.U. jedoch noch ändern können und angepasst werden müssen.

Eine Bitte Vorab: Wenn ihr euch krank fühlt oder sogar Symptome habt die auf eine Covid-19 Erkrankung hindeuten, bleibt bitte Zuhause! Wir verstehen natürlich, dass niemand gerne auf ein lange geplantes Konzert verzichten mag, im Interesse aller anderen Besucher*Innen müssen wir euch jedoch dringend dazu auffordern das Gelände nicht mit einem Krankheitsgefühl zu betreten. Unser Personal am Einlass misst euch nicht die Temperatur und wird euch nicht fragen wie es euch geht. Jedoch behalten wir es uns vor, zum Schutz aller Gäste Besucher*Innen von der Veranstaltung auszuschließen die stark sichtbare Symptome zeigen, wie z.B. starke Schweißbildung und starker Husten gleichzeitig.

Abstand halten!

Derzeit gilt ein Mindestabstand von 1,5 m. Innerhalb von Gruppen aus bis zu 10 Personen kann auf die Abstandsregelung verzichtet werden. Wir möchten euch bitten diesen Abstand wo immer es geht einzuhalten! Dort wo kein Abstand eingehalten werden kann ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Welche Hygienemaßnahmen gewährleisten wir vor Ort?

• Generell Erfüllung sämtlicher behördlicher Hygieneauflagen für alle Besucher*Innen, Mitarbeiter*innen und Künstler*Innen
• Weiträumige und geregelte Einlasssituation zur Vermeidung von Schlangenbildung, kontaktloses Scannen der Tickets beim Einlass
• Bei der Ankunft und am Einlass sowie beim Verlassen der Decke (z.B. auf dem Weg zur Toilette) ist immer ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kein Einlass ohne Mundschutz.
• Intensivierte Reinigungsintervalle und geregelter Zugang zu sanitären Anlagen, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und ausreichend geeigneten Möglichkeiten zum Händewaschen. Die Sanitärräume werden regelmäßig gelüftet.

Wie funktioniert das mit den Picknickdecken?

Ihr könnt eure eigenen Decken mitbringen, falls ihr keine passende habt könnt ihr aber natürlich auch vor Ort eine Decke von uns erwerben. Die mitgebrachten Decken dürfen an der schmalen Seite maximal 2 Meter Länge betragen. Pro Gast sind max. 1,5 qm Decke zulässig, also bspw. 4 Personen = Deckenmaß: 2 m x 3m. Die Bereiche für die Picknickdecken auf dem Gelände sind markiert, bitte haltet den Sicherheitsabstand zu anderen Besuchern ein. Welchen Platz ihr genau belegt könnt ihr euch aber vor Ort frei nach Verfügbarkeit aussuchen. Pro Bereich dürfen sich maximal 10 Personen aufhalten, eure Decken könnt ihr nebeneinander legen. Bitte haltet zum nächsten Bereich einen Sicherheitsabstand von mind. 1,5m ein, unser Personal und Markierungen auf der Wiese helfen euch dabei.

Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz)

Auf eurer Decke braucht ihr keine Maske zu tragen. Bei der Ankunft und am Einlass sowie beim Verlassen der Decke (z.B. auf dem Weg zur Toilette) ist immer ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kein Einlass ohne Mundschutz.

Darf ich Essen und Trinken zum Konzert mitbringen?

Ihr könnt eigene Getränke (2 Liter pro Person / keine Spirituosen, also keine Getränke mit mehr als 15%vol) und Snacks in einem max. 30 Liter Rucksack (50 x 30 x 25) mitbringen. Einen Grill (auch kleine Mini-Grills) oder sonstige Feuerquellen dürft ihr nicht mit auf das Gelände nehmen. Kühle Getränke und ein kleines Angebot an Snacks wird es dennoch vor Ort geben.

Taschen/Rucksäcke auf dem Gelände

Für das Gelände gilt: Nur Rücksäcke/Taschen bis max. 30 Liter (50 x 30 x 25) sind erlaubt. Es gibt natürlich auch Taschen, die nicht millimetergenau diesen Anforderungen entsprechen. Sofern diese nicht randvoll gepackt sind, obliegt es der Einschätzung unseres Einlasspersonals, ob diese gestattet sind oder nicht.

Verbote

Nicht erlaubt ist das Mitbringen von Grills (oder anderen Feuerquellen), Spirituosen (alles über 15% vol), Möbeln (Sofas, Sessel, Kommoden), Sperrmüll, jeglichen Stromgeneratoren/-aggregaten, flüssigem Grillanzünder/Spiritus, Kühlschränken, Megaphones/Vuvuzelas sowie sperrigen Gegenständen wie Camping-/Klappstühle oder großen Sonnen-/Regenschirmen (hier sind nur kleine Taschenschirme mit einem Packmaß bis max. 28 cm erlaubt, wir empfehlen jedoch Regencapes). Bitte lasst Eure Haustiere (ja, auch Hunde) zuhause.

Gefährliche Gegenstände bleiben draußen!

Wir stellen uns ganz klar gegen Gewalt und Drogen und wollen mit euch einen friedlichen Abend verbringen. Gefährliche Gegenstände, wie alle Arten von Waffen, Laserpointer, Selfie-Sticks, sämtliche Pyrotechnik und Drogen jeglicher Art sind strengstens verboten. Zuwiderhandlung wird mit einem Verweis und gegebenenfalls sogar mit einer Anzeige geahndet.

Messer

Wir verstehen, dass ihr zu einem Picknick u.U. auch ein Messer brauchen werdet. Auf dem Gelände sind ausschließlich gebräuchliche Tafelmesser mit stumpfer Spitze erlaubt (siehe Foto). 1 Messer pro Person. Keine Küchenmesser, Taschenmesser, Klappmesser, Einhandmesser oder andere scharfe Klingen. Bitte versucht es erst gar nicht, da wird es keine Diskussion geben. Unerlaubte Messer müssen am Eingang abgegeben werden oder der Einlass wird verweigert.

Messer

Erste Hilfe

Für sämtliche Notfälle und Erkrankungen stehen Euch unsere Sanitäter zur Seite und versorgen kleinere und größere Verletzungen. Diese können jederzeit angesprochen werden und helfen gerne weiter. Auch bei kleineren Verletzungen und dem obligatorischen „Pflasterkleben“ sind unsere Sanitäter zur Stelle. Bitte zögert nicht sie anzusprechen, wenn es Euch oder Euren Freunden nicht gut geht. Dafür sind sie da.

Rücksichtsvoller Umgang

Grundsätzlich legen wir sehr viel Wert auf einen rücksichtsvollen Umgang miteinander. Alle Besucher möchten eine gute und entspannte Zeit verbringen. Bitte beachtet unsere aufgeführten Regeln und Anweisungen unseres Sicherheitspersonals und Sanitäter. Sprecht diese auch gerne an, wenn Ihr Fragen oder Anmerkungen habt. Achtet auf Eure Nachbarn und Mitmenschen.

Müll

Denkt bitte an die Umwelt und helft uns den Veranstaltungsort so zu hinterlassen, wie wir ihn vorgefunden haben. Versucht auf Einwegverpackungen zu verzichten, sollte es sich jedoch nicht vermeiden lassen, nutzt bitte die aufgestellten Mülleimer. Bitte sammelt unbedingt auch eure Zigarettenstummel ein, die Gäste nach euch werden es euch danken.

Schütze dein Gehör!

Es kann laut werden, das haben Konzerte nun mal so an sich. Bitte achte auf dich und deinen Körper und halte einen gewissen Sicherheitsabstand zu den Boxen ein, um deine Ohren zu schonen. Sollte es dennoch einmal etwas zu laut werden, halte immer ein paar Ohropax bereit. Kleiner Tipp: Kleine Zellstoff-Kügelchen tun´s notfalls auch!

Epileptiker aufgepasst!

Zu vielen tollen Liveshows gehört ein aufwendig ausgeklügeltes Lichtkonzept, solltest du also an Epilepsie leiden, triff wichtige und vorbeugende Maßnahmen, damit du einen schönen Abend genießen kannst.

Jugendschutz – ab wann darf ich ein Konzert besuchen?

Die individuellen Altersbeschränkungen findet ihr auf der Seite des jeweiligen Events. Falls nicht anders beschrieben dürfen Konzerte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres jedoch nur unter der Einhaltung folgender Regeln besucht werden:

Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt. 

Eine AUSNAHME bilden spezielle Kinder-Shows wie bspw. DEINE FREUNDE! Bei diesen Shows gilt ein Mindestalter von 3 Jahren für alle BesucherInnen.

6- bis 13-Jährige dürfen ein Konzert NUR in Begleitung einer volljährigen Person besuchen. Dies kann entweder eine sorgeberechtigte oder eine vom Sorgeberechtigten beauftragte Person sein. Hierfür muss von den Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag ausgefüllt und unterzeichnet werden. Das Formular findest du hier zum Download.

Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. 

Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit!

Kann ich als Rollstuhlfahrer ein Konzert besuchen?

Ja klar. Alle Spielstätten sind ebenerdig zu erreichen. Wir freuen uns auf dich!

Darf ich beim Konzert filmen und fotografieren?

Nur in sehr seltenen Fällen und nur mit ausdrücklicher Genehmigung sind Fotoaufnahmen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen während Konzerten erlaubt. Aufgrund von Künstlerverträgen sind wir dazu verpflichtet, die Einhaltung solcher Verbote zu sichern. Gegen ein paar Erinnerungsfotos mit dem Handy hat niemand etwas einzuwenden, jegliches Kamera- und Audioequipment sowie Selfie-Sticks jeglicher Art sind aber verboten. Wir behalten uns vor, die Technik einzuziehen und/oder Gäste bei Zuwiderhandlung von der Veranstaltung auszuschließen. Also lass das teure Zeug direkt zu Hause und genieße die Show mit all deinen Sinnen und NICHT nur mit dem Blick auf dein Handydisplay. Übrigens: Das Mitfilmen mit dem Handy ist für andere Gäste um dich herum und die Künstler auf der Bühne einfach nur nervig und aufgrund mangelnder Qualität und fehlenden Lärmfiltern auch recht sinnlos.

Finden Open Air – Veranstaltungen auch bei Regen statt?

Ja, auch bei Regen finden Konzerte wie geplant statt. Bitte lasst große Schirme wegen Verletzungsgefahr und Sichtbehinderung dennoch Zuhause und schützt euch mit einem Regen-Cape gegen den Regen. Lediglich kleine Taschenschirme mit einem Packmaß bis max. 28 cm sind erlaubt. Bei größeren Unwettern oder Hochwasser behalten wir uns vor die Veranstaltung zu eurer Sicherheit zu verschieben oder abzubrechen.

Verbote / Kleiderordnung

Den Besuchern unserer Konzerte ist das Mitbringen rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, antisemitischen sowie rechtsradikalen Propagandamaterials untersagt. Das Verbot gilt auch für Kleidung, die Schriftzüge oder Symbole mit eindeutiger rassistischer, fremdenfeindlicher, gewaltverherrlichender, diskriminierender sowie rechtsradikaler Tendenz aufweisen. Dazu zählt im Besonderen auch jegliche Kleidung der Marke Thor Steinar. Da das Hausrecht bei allen von Landstreicher Konzerte veranstalteten Konzerten bei uns liegt, behalten wir uns vor, allen Personen, die entsprechendes Propagandamaterial bei sich tragen oder entsprechende Kleidung tragen, den Eintritt zur Veranstaltung zu verwehren bzw. sie von dieser auszuschließen. Im Falle eines Zutrittsverbots werden weder die Kosten für die Konzertkarte noch etwaige Reisekosten erstattet.

Parken

Es wird vor Ort Parkplätze zu einem Preis von 5€ pro Platz geben.

Aufbewahrung

Vor Ort gibt es keine Möglichkeit die Aufbewahrung von Wertsachen und großen Gegenständen einzurichten.

Auslass

Bitte achtet beim Verlassen des Geländes auf die Durchsagen und Ansagen der Ordner und verlasst erst auf Ansage eurer Reihe den Platz.